PTS Kälte- und Klimaanlagenbau in 1160 Wien – die Kältemittel-Verordnung

Worum es geht

Im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gibt es gesetzliche Bestimmungen und EU-Verordnungen zu Kältemitteln. Diese sind vor allem für Betriebe wichtig, da sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen. Die Verordnungen erfordern, dass bestehende Anlagen entsprechend umgerüstet und angepasst werden müssen. Wir geben an unsere Kunden weiter, worauf sie achten müssen, und übernehmen die notwendigen Arbeiten.

Was sich alles ändern wird

Bis 2020 sind große Umstellungen geplant und ab 2030 sollen keine Kältemittel mehr in Umlauf sein. Wir sind zu den sich ständig ändernden Regelungen immer auf dem neuesten Stand, daher brauchen unsere Kunden nicht verunsichert zu sein, denn wir geben unser Wissen zuverlässig weiter.

Die aktuelle Kältemittelsituation

Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) Nr. 517/2014 – F-Gase-Verordnung:

Die neue F-Gas-V trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt seit 01. Januar 2015. Sie soll einen Anreiz dazu schaffen, neue Alternativen anstelle von F-Gasen einzusetzen. Ziel ist, die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. F-Gase sind fluorierte Treibhausgase wie R134a, R404A, R410A, R407C und viele mehr. Sie werden in den meisten herkömmlichen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen als Kältemittel eingesetzt. Wenn diese Gase in die Atmosphäre gelangen, tragen sie zum Ozonabbau bei und verstärken den Treibhauseffekt.
Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der Europäischen Union um 70 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden.

Die Reduktion der Emissionen soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:

  1. Schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen
  2. Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind
  3. Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung

Was bedeutet das für den Betreiber von Anlagen der Kälte-, Kühl- und Klimatechnik?

Jedes Kältemittel wird seit 1. 1. 2015 nach seinem Treibhauspotential, dem GWP („Global Warming Potential“) eingestuft und nicht mehr einfach nach seiner Füllmenge in kg. Referenzwert ist CO₂ mit einem GWP = 1.
Beispiel: R404A hat ein GWP = 3922
Das heißt: 1 Kilogramm R404A in der Atmosphäre besitzt das gleiche Treibhauspotential wie 3.922 kg CO₂.

Ab 2020 sind Kältemittel mit einem GWP von mehr als 2500 in neuen stationären Anlagen verboten. Die Verwendung dieser Kältemittel für Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen ist je nach Anlagengröße und Füllmenge ebenfalls untersagt. Beispielsweise ist das Nachfüllen von R404A und R507 nur noch bis zu einer Anlagengröße mit max. 10,2 kg Füllmenge erlaubt (das entspricht 40 t CO₂-Äquivalent).

Außerdem hat sich nun die Nachweispflicht der Dichtheitsprüfungen gegenüber den Behörden geändert. Anlagenlogbücher müssen ergänzt bzw. ersetzt werden. Das jeweilige CO₂-Äquivalent muss in der Beschriftung der Anlage zukünftig enthalten sein oder bei bestehenden Anlagen nachgetragen werden.

Um das CO₂-Äquivalent einer Anlage zu ermitteln, multipliziert man den GWP-Wert des Kältemittels mit der tatsächlichen Anlagenfüllmenge. Ab dem 1. 1. 2015 wird das bisher bekannte System von 3/30/300 kg Füllgewicht auf das dann gültige CO₂-Äquivalent umgestellt.

Hier die Intervalle der Dichtheitsprüfung je nach vorhandenem CO₂-Äquivalent in der Anlage: 

  • 5 bis 50 t – 12 Monate
  • 50 bis 500 t – 6 Monate
  • Über 500 t – alle 3 Monate

Unsere Entwicklung

Mit unserem Partner DAIKIN bringen wir das neue Kältemittel R-32 auf den Markt. Es vereint Sicherheit, Effizienz und Umweltschutz mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis: Das Kältemittel R-32 schlägt seine Vorgänger in allen Disziplinen sowohl im Wohnbereich als auch für kleinere Gewerbeeinheiten. Das Kältemittel R32 hat ein GWP von 675 und damit eine um 68 % geringere Klimawirkung als R410A.
DAIKIN bietet mittlerweile verschiedene Systeme unter der Bezeichnung „Bluevolution“ mit dem Kältemittel R-32 an: die vier Wandgeräte Ururu Sarara, Emura, Professional und Siesta, eine Multi-Split-Außengeräte-Serie und ein Kanalanschlussgerät. Damit führt der Klimagerätehersteller konsequent seine Strategie fort, umweltfreundliche und zukunftsfähige Kältemittel mit niedrigem GWP in seinen Geräten einzusetzen.
Alle Geräte erfüllen jetzt schon die neue F-Gas-Verordnung für 2025.

Wir informieren Sie gerne detailliert über alle Veränderungen und Entwicklungen. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Anfrageformular.

Die Kältemittel-Verordnung – Informationen von PTS Kälte- und Klimaanlagenbau in 1160 Wien